Sprachkurse in Heidelberg - Allgemeine Vertragsbedingungen
1. Geltungsbereich
Für die Sprachkurse und die zusätzlichen Leistungen der F+U Rhein-Neckar gGmbH (im Folgenden „F+U“) gelten gegenüber ihren Kursteilnehmern die nachstehenden Allgemeinen Vertragsbedingungen. Anderslautende Bedingungen bedürfen für ihre wirksame Einbeziehung der schriftlichen Bestätigung durch F+U. Auf dieses Formerfordernis kann nur durch schriftliche Erklärung verzichtet werden.
2. Abschluss des Vertrages
Der Vertrag kommt zustande, sobald die Anmeldung des Kursteilnehmers durch F+U bestätigt worden ist. Es gilt deutsches Recht.
3. Leistungsumfang seitens F+U
Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind die Beschreibungen und Preislisten im jeweils gültigen Prospekt maßgebend. Alle Sprachkurse von F+U- Heidelberg können auch als Vorbereitung auf ein anerkanntes Sprachdiplom belegt werden.
4. Zahlungsbedingungen
a) Die Gebühren für die vertraglich vereinbarten Leistungen sind nach Erhalt der Rechnung bis spätestens eine Woche vor Kursbeginn fällig. Alle Bankspesen gehen zu Lasten des Kursteilnehmers. Bei einer Anmeldung von weniger als einer Woche vor Kursbeginn ist die gesamte Gebühr unmittelbar bei Erhalt der Rechnung fällig.
b) Für Kurse mit einer Dauer von mehr als drei Monaten kann eine Ratenzahlung vereinbart werden. Für Visumantragsteller, die ein Einladungsschreiben seitens F+U benötigen (vgl. Punkt 6), kann aus ausländerrechtlichen Gründen keine Ratenzahlung angeboten werden.
4.1 Rücktritt vom Vertrag und Kündigung des Kursteilnehmers, Stornokosten
a) Ein Rücktritt des Kursteilnehmers vom Vertrag erfolgt durch Abgabe einer entsprechenden Erklärung gegenüber F+U. Als Rücktrittszeitpunkt gilt der Zugang der Rücktrittserklärung bei F+U. Aus Beweisgründen empfiehlt F+U, die Rücktrittserklärung schriftlich abzugeben.
b) Ein Rücktritt des Kursteilnehmers von den über F+U gebuchten Leistungen ist bis eine Woche vor Kursbeginn (spätestens 12:00 Uhr) ohne Stornokosten möglich.
c) Bei einem Rücktritt des Kursteilnehmers nach dem in Punkt 4.1.b) beschriebenen Zeitpunkt aber noch vor Kursbeginn, ist eine Stornogebühr von Euro 30 für den Sprachkurs fällig. Darüber hinaus geleistete Zahlungen werden erstattet. Unberührt davon bleibt die Möglichkeit des Kursteilnehmers, den Nachweis zu führen, dass F+U ein Schaden gar nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.
d) Nach Kursbeginn ist eine Kündigung nur in den gesetzlich vorgesehenen Fällen möglich. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
e) Im Falle einer außerordentlichen Kündigung durch den Kursteilnehmer werden die Gebühren für den Sprachkurs abzüglich einer Verwaltungsgebühr von Euro 50 für den Sprachkurs, unter Anrechnung der von F+U bereits erbrachten und bis Vertragsende noch zu erbringenden Leistungen, zurückerstattet. Unberührt davon bleibt die Möglichkeit des Kursteilnehmers, den Nachweis zu führen, dass F+U ein Schaden gar nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist. Das Vorliegen der Voraussetzungen für eine außerordentliche Kündigung ist anhand geeigneter Nachweise zu belegen.
f) Aus Beweisgründen empfiehlt F+U, die Kündigung schriftlich abzugeben.
4.2 Rücktritt vom Vertrag und Kündigung seitens F+U, Stornokosten
a) F+U behält sich das Recht zum Rücktritt vom Vertrag vor, wenn nach fruchtlosem Ablauf einer durch F+U gesetzten angemessenen Frist mit Ablehnungsandrohung nicht die gesamten fälligen Gebühren für alle über F+U gebuchten Leistungen gezahlt worden sind.
b) Erfolgt ein Rücktritt bzw. eine Kündigung seitens F+U, werden die bis dahin erbrachten Leistungen vertragsgemäß abgerechnet. Die Regelungen zu den Stornokosten des Rücktritts bzw. der außerordentlichen Kündigung durch den Kursteilnehmer gelten entsprechend, soweit der Grund für den Rücktritt bzw. die Kündigung auf einer Pflichtverletzung des Kursteilnehmers beruht.
4.3 Haftung seitens F+U
a) Schadensersatzansprüche des Kursteilnehmers gegen F+U, gleich aus welchem Rechtsgrunde (insbesondere Ansprüche aus Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, Verzug, Unmöglichkeit, unerlaubter Handlung), sind ausgeschlossen. F+U übernimmt gegenüber seinen Kursteilnehmern keine Haftung für Umstände höherer Gewalt und für Handlungen anderer Kursteilnehmer.
b) F+U hat eine Unfallpolice abgeschlossen, die eventuelle Unfälle deckt, die sich innerhalb der Zentren zutragen können. F+U übernimmt keinerlei Haftung für den Verlust oder Diebstahl der persönlichen Gegenstände der einzelnen Kursteilnehmer, weshalb der Abschluss einer eigenen Versicherung empfohlen wird.
c) Die Haftung von F+U ist nicht ausgeschlossen, soweit die Ursache eines Schadens auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens F+U, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht. Dies gilt auch, soweit es um Schäden aus einer schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch F+U, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen geht. Ebenso wenig wird die Haftung im Falle einer von F+U übernommenen Garantie ausgeschlossen, soweit eine gerade davon umfasste Pflichtverletzung die Haftung von F+U auslöst.
d) Sofern schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht oder eine „Kardinalpflicht“ verletzt wird, ist die Haftung nicht ausgeschlossen, sondern auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine Garantie oder Zusicherung im Sinne einer Haftungsverschärfung oder Übernahme einer besonderen Einstandspflicht gilt nur als abgegeben, wenn die Begriffe „Garantie“ und „Zusicherung“ ausdrücklich genannt werden.
5. Mietbedingungen und Stornokosten der Unterkunft
a) Ist die Buchung einer Unterkunft Teil der vertraglich vereinbarten Leistungen, so wird die jeweils für diese Unterkunft geltende Hausordnung Vertragsbestandteil. In diesem Fall wird dem Kursteilnehmer die entsprechende Hausordnung vor Vertragsschluss zusätzlich ausgehändigt.
b) Bei einem Rücktritt des Kursteilnehmers nach dem in Punkt 4.1.b) beschriebenen Zeitpunkt aber noch vor Kursbeginn ist eine Stornogebühr von zusätzlich Euro 100 für eine über F+U gebuchte Unterkunft fällig.
c) Im Falle einer außerordentlichen Kündigung durch den Kursteilnehmer werden die Zahlungen für die Miete der Unterkunft abzüglich einer Verwaltungsgebühr von Euro 60 für die Unterkunft, unter Anrechnung der von F+U bereits erbrachten und bis Vertragsende noch zu erbringenden Leistungen, zurückerstattet.
d) Von den Regelungen über die Stornokosten unberührt bleibt die Möglichkeit des Kursteilnehmers, den Nachweis zu führen, dass F+U ein Schaden gar nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.
6. Besonderheiten für Visumantragsteller
a) Nach Eingang der Anmeldung werden eine Anmeldebestätigung und eine Rechnung für den Sprachkurs und die Unterkunft ausgestellt. Nach Zahlung der vollständigen Kursgebühr sowie der Miete wird ein Einladungsschreiben an die Botschaft gesendet. Die Kosten einer Eilzustellung und die Bankspesen gehen zu Lasten des Antragstellers.
b) Durch eine Verzögerung der Visumerteilung entstehen dem Visumantragsteller keine weiteren Kosten bei F+U (ausgenommen Kosten für DHL o.ä. wegen einer etwaigen Eilzustellung der Einladung).
c) Falls das Visum nicht ausgestellt wird, wird die Rücküberweisung der Zahlung abzüglich der Kosten für die Eilzustellung, der Bankspesen, eventueller notarieller Kosten und einer Verwaltungsgebühr von Euro 50 durch F+U garantiert. Die Ablehnung ist durch einen amtlichen Bescheid zu dokumentieren
Sprachkurse im Ausland - Allgemeine Vertragsbedigungen
1. Geltungsbereich
Für die Sprachreisen der F+U Rhein-Neckar gGmbH (im Folgenden „F+U“) gelten gegenüber ihren Kursteilnehmern die nachstehenden Allgemeinen Vertragsbedingungen. Anderslautende Bedingungen bedürfen für ihre wirksame Einbeziehung der schriftlichen Bestätigung durch F+U. Auf dieses Formerfordernis kann nur durch schriftliche Erklärung verzichtet werden.
2. Abschluss des Vertrages
Der Vertrag kommt zustande, sobald die Anmeldung des Kursteilnehmers durch F+U bestätigt worden ist. Es gilt deutsches Recht.
3. Leistungsumfang seitens F+U
Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind die Beschreibungen und Preislisten im jeweils gültigen Prospekt maßgebend. Alle Sprachkurse können auch als Vorbereitung auf ein anerkanntes Sprachdiplom belegt werden.
4. Buchung von Sprachreisen
Werden von dem Kursteilnehmer zusätzlich zu einem Sprachkurs auch Reiseleistungen (Unterkunft, Transfer) über F+U gebucht, so unterliegt die jeweils zusammengehörige Gesamtheit von Leistungen (Reise) den reiserechtlichen Vorschriften (§§ 651a ff. BGB).
4.1 Insolvenzversicherung
Mit der Buchung eines Sprachkurses in Verbindung mit Reiseleistungen über F+U wird für den Kursteilnehmer eine Insolvenzversicherung abgeschlossen. Diese Versicherung beinhaltet die nach § 651k BGB vorgeschriebene Absicherung: Bei Ausfall von Reiseleistungen durch Zahlungsunfähigkeit oder Konkurs des Veranstalters (nur der F+U) übernimmt die Versicherung die Erstattung des gezahlten Reisepreises sowie notwendiger Zusatzaufwendungen, die dem Kursteilnehmer für die Rückreise entstehen. Bei den Reiseunterlagen befindet sich ein entsprechender Sicherungsschein. Er garantiert dem Kursteilnehmer – zusammen mit den Buchungs- und Zahlungsbelegen – die Durchsetzung seiner Ansprüche im Versicherungsfalle.
4.2 Zahlungsbedingungen
Die Gebühren für die vertraglich vereinbarten Leistungen sind nach Erhalt der Rechnung bis spätestens zwei Wochen vor Kursbeginn, jedoch nicht vor Aushändigung des Sicherungsscheins (vgl. Punkt 4.1) fällig. Alle Bankspesen gehen zu Lasten des Kursteilnehmers. Bei einer Anmeldung von weniger als zwei Wochen vor Kursbeginn ist die gesamte Gebühr unmittelbar bei Erhalt der Rechnung fällig.
4.3 Rücktritt vom Vertrag und Kündigung des Kursteilnehmers, Stornokosten
a) Ein Rücktritt des Kursteilnehmers vom Vertrag erfolgt durch Abgabe einer entsprechenden Erklärung gegenüber F+U. Als Rücktrittszeitpunkt gilt der Zugang der Rücktrittserklärung bei F+U. Aus Beweisgründen empfiehlt F+U, die Rücktrittserklärung schriftlich abzugeben.
b) Ein Rücktritt des Kursteilnehmers von den über F+U gebuchten Leistungen ist bis 14 Tage vor Kursbeginn ohne Stornokosten jederzeit möglich.
c) Bei einem Rücktritt des Kursteilnehmers nach dem in Punkt 4.3b) beschriebenen Zeitpunkt sind folgende Stornogebühren unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und des durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen gewöhnlich möglichen Erwerbs fällig:
• 13.-7. Tag vor Kursbeginn: 20% des Rechnungsbetrages
• 6.Tag-Freitag vor Kursbeginn, 12:00 Uhr: 50% des Rechnungsbetrages.
• Nach dem letzten Freitag vor Kursbeginn, 12:00 Uhr, sind bei einem Rücktritt 80 % des vollen Rechnungsbetrags zu zahlen.
d) Unberührt davon bleibt die Möglichkeit des Kursteilnehmers, den Nachweis zu führen, dass F+U ein Schaden gar nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.
e) Nach Kursbeginn ist eine Kündigung nur in den gesetzlich vorgesehenen Fällen möglich. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
f) Aus Beweisgründen empfiehlt F+U, die Kündigung schriftlich abzugeben.
4.4 Rücktritt vom Vertrag und Kündigung seitens F+U, Stornokosten
a) F+U behält sich das Recht zum Rücktritt vom Vertrag vor, wenn nach fruchtlosem Ablauf einer durch F+U gesetzten angemessenen Frist mit Ablehnungsandrohung nicht die gesamten fälligen Gebühren für alle über F+U gebuchten Leistungen gezahlt worden sind.
b) Erfolgt ein Rücktritt bzw. eine Kündigung seitens F+U, werden die bis dahin erbrachten Leistungen vertragsgemäß abgerechnet. Die Regelungen zu den Stornokosten des Rücktritts bzw. der außerordentlichen Kündigung durch den Kursteilnehmer gelten entsprechend, soweit der Grund für den Rücktritt bzw. die Kündigung auf einer Pflichtverletzung des Kursteilnehmers beruht.
4.5 Haftung seitens F+U
Die Haftung von F+U für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit F+U für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.