Allgemeine Vertragsbedingungen
1. Geltungsbereich
Für die Sprachkurse und zusätzlichen Leistungen der F+U Rhein-Main-Neckar gGmbH (im Folgenden „F+U“) gelten gegenüber ihren Kursteilnehmern/innen die nachstehenden Allgemeinen Vertragsbe-dingungen. Anderslautende Bedingungen bedürfen für ihre wirksame Einbeziehung der schriftlichen Bestätigung durch F+U. Auf dieses Formerfordernis kann nur durch schriftliche Erklärung verzichtet werden.
2. Abschluss des Vertrages
Der Vertrag kommt zustande, sobald die Anmeldung des/r Kursteil-nehmers/in durch F+U bestätigt worden ist. Es gilt deutsches Recht.
3. Leistungsumfang
a) Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind die Beschreibungen und Preislisten der deutschen und englischen Version im jeweils gülti-gen Prospekt maßgebend. Alle anderen Übersetzungen dienen nur der besseren Orientierung.
b) Alle Sprachkurse von F+U können auch als Vorbereitung auf ein anerkanntes Sprachdiplom belegt werden.
c) Unterricht an gesetzlichen Feiertagen entfällt: Zum Ausgleich kann zusätzlicher Unterricht in einem anderen Kurstyp (Einzelunterricht ausgenommen) belegt werden, auch können die ausgefallenen Kurstage an den gebuchten Kurs angehängt werden.
4. Zahlungsbedingungen
a) Für die Höhe der Kursgebühr und des Mietzinses gilt die für den Zeitpunkt der Anmeldung gültige Preisliste der deutschen und englischen Version.
b) Die Gebühren für die vertraglich vereinbarten Leistungen sind nach Erhalt der Rechnung bis spätestens zwei Wochen vor Kursbeginn fäl-lig. Alle Bankspesen gehen zu Lasten des/r Kursteilnehmers/in. Bei ei-ner Anmeldung von weniger als zwei Wochen vor Kursbeginn ist die gesamte Gebühr unmittelbar bei Erhalt der Rechnung fällig.
c) Für Kurse mit einer Dauer von mehr als drei Monaten kann eine Ratenzahlung vereinbart werden. Alle Raten müssen spätestens zum Ende des Kurses bzw. des Mietverhältnisses beglichen sein.
d) Die Gebühren und ihre Fälligkeiten sind unabhängig von Leistungen Dritter.
e) Bei Zahlungsverzug wird eine Bearbeitungsgebühr von 5 € je Mahnung erhoben.
f) Der Rechnungsbetrag kann bar, per EC-Karte oder Banküberweisung oder auch per Kreditkarte (Visa, Master) beglichen werden.
Überweisungen auf folgendes Konto (immer erst nach Rechnungsstellung):
F+U Gemeinnützige Bildungseinrichtung gGmbH
Commerzbank AG; Kontonummer: 4 844 166 07; BLZ: 672 800 51
SWIFT-BIC: DRES DE FF 672; IBAN DE17 6728 0051 0484 4166 07
5. Rücktritt vom Vertrag und Kündigung des/r Kursteilnehmers/in, Stornogebühren
a) Ein Rücktritt des/r Kursteilnehmers/in vom Vertrag erfolgt durch Abgabe einer entsprechenden Erklärung gegenüber F+U. Als Rücktrittszeitpunkt gilt der Zugang der Rücktrittserklärung bei F+U. Eine Rücktrittserklärung ist schriftlich abzugeben.
b) Ein Rücktritt des/r Teilnehmers/in von den bei F+U gebuchten Kurs-leistungen und den damit im direkten Zusammenhang stehenden Leis-tungen ist bis zwei Wochen vor Kursbeginn ohne Stornokosten mög-lich, danach werden folgende Stornogebühren erhoben:
a. Bis eine Woche vor Kursbeginn: 20 €.
b. Bis Freitag 12:00 vor Kursbeginn: 50 €.
c. Nach diesem Zeitpunkt aber noch vor Kursbeginn: 120 €.
c) Stornierungsregelungen für die bei oder über F+U gemietete Unter-kunft: siehe Punkt 6.
d) Nach Kursbeginn ist eine Kündigung des Kurses und den damit im direkten Zusammenhang stehenden Leistungen nur in den gesetzlich vorgesehenen Fällen möglich. Das Recht zur außerordentlichen Kündi-gung bleibt unberührt.
e) Wenn Sie den Kurs nicht aufnehmen, muss F+U von dem/r Teilneh-mer/in dennoch die volle Gebühr verlangen, obwohl keine Kursteil-nahme erfolgte. Bitte beachten Sie daher im eigenen Interesse unsere Rücktrittsbestimmungen!
f) Kündigungsregelungen für die bei oder über F+U gemietete Unter-kunft: siehe Punkt 6.
g) Von den Regelungen über die Stornogebühren unberührt bleibt die Möglichkeit des/r Teilnehmers/in, den Nachweis zu führen, dass F+U ein Schaden gar nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.
h) Für einen nicht in Anspruch genommenen Unterricht stellt F+U eine Gutschrift aus, die den/die Inhaber/in zu einem Sprachkurs bei F+U Heidelberg mit unbegrenzter Gültigkeit berechtigt. Diese Gutschrift ist übertragbar, darf aber nicht an andere Kursteilnehmer/innen von F+U weiter veräußert werden.
6. Mietbedingungen und Stornogebühren
a) Die Bedingungen von Punkt sechs stehen in Ergänzung zu den Bedin-gungen der Punkte eins bis fünf.
b) Ist die Buchung einer Unterkunft Teil der vertraglich vereinbarten Leistungen, so wird die jeweils für diese Unterkunft geltende Hausordnung Vertragsbestandteil. In diesem Fall wird dem/r Kursteilnehmer/in die entsprechende Hausordnung (auf Wunsch auch in englischer Sprache) vor Einzug zusätzlich ausgehändigt (bei Gastfamilien gelten de-ren Hausordnungen; für Beherbergungsbetriebe, also Jugendherberge, Hotel und Pension, deren AGB).
c) Bei verspäteter Zahlung hat der/die Teilnehmer/in keinen Anspruch auf eine Reservierung des Zimmers.
d) Von den Kursteilnehmern/innen verursachte Schäden sind von ihnen zu ersetzen. Hat ein/e Kursteilnehmer/in einen Schaden verursacht, für den F+U in Anspruch genommen wird, so hat F+U gegen ihn/sie Anspruch auf Ersatz.
e) Kann der/die Teilnehmer/in den angegebenen Anreisetermin nicht einhalten, so hat er/sie F+U davon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Bei Ankunft nach 24.00 besteht kein Anspruch auf ein Zimmer für die erste Nacht.
f) Eine Kündigung der Unterkunft ist bis zwei Wochen vor Einzugstermin ohne Stornierungskosten möglich, danach werden folgende Stornogebühren erhoben (zusätzlich zu den Stornogebühren für den Kurs):
a. bis eine Woche vor dem Einzugstermin: 50 €.
b. bis Donnerstag, 18:00 vor dem Einzugstermin: 100 €.
c. nach diesem Zeitpunkt aber noch vor dem Einzugstermin: eine Mietwoche plus die Verwaltungsgebühr.
g) Von den Stornierungsregelungen unberührt bleibt die Möglichkeit des/r Teilnehmers/in, den Nachweis zu führen, dass F+U ein Schaden gar nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.
h) nach dem vereinbarten Einzugstermin: zwei „volle“ Mietwochen plus die Verwaltungsgebühr.
i) Diese Regelungen gelten auch bei Nichtbezug der reservierten Unter-kunft: Unterrichten Sie uns in Ihrem eigenen Interesse rechtzeitig darüber, dass Sie die Unterkunft nicht benötigen.
7. Pflichten der Teilnehmer/innen, Rücktritt vom Vertrag und Kündigung seitens F+U, Haftung seitens F+U
a) Der / die Teilnehmer/in verpflichtet sich die in der Schule bzw. in der Unterkunft jeweils geltende Hausordnung zu beachten, insbesondere den Unterricht nicht zu stören sowie Geräte und Einrichtungen der Schule und der Unterkunft pfleglich zu behandeln sowie die nächtlichen Ruhezeiten von 22 bis 6 Uhr in den Wohnheimen einzuhalten.
b) F+U bleibt es vorbehalten, Schadensersatzansprüche wegen Verstoßes gegen die Pflichten aus 7 a geltend zu machen, auch wenn Sie – im Falle der Unterkunft - über die von dem / der Teilnehmer/in geleistete Kaution hinausgehen.
c) F+U behält sich vor, Teilnehmer/innen, die gegen die Pflichten aus 7 a vorsätzlich oder grob fahrlässig verstoßen, von der Teilnahme am Kurs auszuschließen bzw. die Unterkunft fristlos zu kündigen.
d) F+U steht weiterhin ein einseitiges Kündigungsrecht zu, wenn der / die Teilnehmer/in die Kursgebühren und / oder die Miete nach erfolgter Mahnung nicht fristgerecht zahlt.
e) In diesen Fällen sind alle offenen Rechnungen sofort fällig. Bereits geleistete Beiträge werden bis zum Datum der selbstverschuldeten Kündigung nicht erstattet.
f) Soweit gesetzlich zulässig, haftet die F+U nicht für Personen-, Sach- und Vermögensschäden des/der Teilnehmers/in. F+U übernimmt ge-genüber seinen Kursteilnehmern/innen keine Haftung für Umstände höherer Gewalt und für Handlungen anderer Teilnehmer/innen.
g) F+U hat eine Unfallpolice abgeschlossen, die Unfälle deckt, die sich innerhalb der Schulen zutragen können. F+U übernimmt keinerlei Haf-tung für den Verlust oder Diebstahl der persönlichen Gegenstände der einzelnen Kursteilnehmer/innen, weshalb der Abschluss einer eigenen Versicherung empfohlen wird. Wir empfehlen auch, eine private Kran-ken- und Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.
h) Die Haftung von F+U ist nicht ausgeschlossen, soweit die Ursache eines Schadens auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens F+U, ih-rer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht.
8. Besonderheiten für Visumantragsteller
a) Nach Eingang der Anmeldung wird eine Rechnung für den Sprachkurs und die Unterkunft, soweit über F+U gemietet, ausgestellt. Nach Zahlung der Kursgebühr sowie der Miete wird ein Einladungsschreiben zugestellt. Das Porto und die Bankspesen gehen zu Lasten des Antragstellers. Bei Langzeit-kursen kann eine Ratenzahlung vereinbart werden, Vorauszahlung jedoch mindestens für drei Monate Sprachkurs und einen Monat Unterkunft. Wir empfehlen für eine erfolgreiche Antragstellung die Begleichung der gesamten Rechnung.
b) Für das Einladungsschreiben werden benötigt: Kursdaten, Heimatadresse des/r Antragstellers/in, Geburtsdatum und – ort, Passnummer.
c) Wir empfehlen, einen Antrag für ein Visum erst bei Vorliegen von Deutsch-kenntnissen mindestens der Niveaustufe „A1“ zu stellen.
d) Bewerber, die die Aufnahme eines Studiums in Deutschland nach dem Sprachkurs anstreben, sollten ein Visum zu Studienzwecken beantragen, für alle anderen ist ein Sprachkursvisum zu empfehlen.
e) Ein Touristenvisum (z. B. Schengenvisum, Typ C) kann in Deutschland nicht in eine Aufenthaltserlaubnis für Studenten bzw. zu einem Sprachkursvisum mit einer Dauer von mehr als 90 Tagen umgewandelt werden.
f) Kurzfristige Visa (Schengenvisum, Typ C) werden für max. drei Monate ausgestellt, können somit nicht über 90 Tage verlängert werden.
g) Die Botschaft stellt für einen Aufenthalt von mehr als 90 Tagen sog. Nationale Visa - Visum für den längerfristigen Aufenthalt (Typ D) - aus, die in der Regel zunächst für max. drei Monate ausgestellt werden und zu einer Einrei-se nach Deutschland berechtigen. Unmittelbar nach der Einreise muss sich der/die Teilnehmer/in bei der für seinen/ihren neuen Wohnort zuständigen Ausländerbehörde anmelden. Dort wird das Visum dann nach erneuter Prü-fung in eine Aufenthaltserlaubnis umgewandelt, wenn die Voraussetzungen weiterhin erfüllt sind.
h) Für den Erhalt eines Sprachkurs- bzw. Studienbewerbervisums müssen Sie einen Intensivsprachkurs Deutsch mit mindestens 20 Wochenstunden bele-gen.
i) Englischkurse können parallel zu den Deutschintensivkursen belegt werden.
j) Durch eine Verzögerung der Visumerteilung entstehen dem Visumantragstel-ler keine weiteren Kosten bei F+U (ausgenommen Kosten für DHL o. ä.).
k) Im Einladungsschreiben wird bestätigt, dass der Antragsteller im Fall einer Verzögerung den Deutschkurs zu jedem späteren Zeitpunkt beginnen kann.
l) Falls das Visum nicht ausgestellt wird, wird die Rücküberweisung der Zah-lung abzüglich entstandener Kosten wie z. B. für Porto, der Bankspesen und einer Verwaltungsgebühr von 75 € durch F+U garantiert. Die Ablehnung ist durch einen amtlichen Bescheid und durch die Vorlage des Originaleinla-dungsschreibens zu dokumentieren.