Bildungsgutschein
Die Ausbildung zur Europasekretärin / zum Europasekretär ist von Certqua zertifiziert und wird daher mit einem Bildungsgutschein von der Arbeitsagentur gefördert.
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Ausbildungsförderung über BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz)
Alle Ausbildungsgänge an der Fremdsprachenschule der F+U Rhein-Neckar sind BAföG-berechtigt. Unsere Teilnehmer können daher eine staatliche Ausbildungsförderung erhalten, sofern Sie nicht älter als 30 Jahre alt sind. Eine Förderung ist auch für Teilnehmer mit nichtdeutscher Staatsbürgerschaft möglich. Wir informieren Sie gerne.
Ihr Vorteil
Die staatlichen Leistungen an Schülerinnen und Schüler werden prinzipiell als Zuschuss gewährt. Dies bedeutet: Die Förderung muss nicht zurückgezahlt werden (weder von Ihnen noch von den Eltern). Die Förderung wird für den gesamten Zeitraum der Ausbildung geleistet.
ABER: Sie müssen sich prinzipiell das Einkommen Ihrer Eltern (und selbstverständlich auch eigenes Einkommen und Vermögen) anrechnen lassen. Nur in ganz seltenen Einzelfällen ist eine sog. elternunabhängige Förderung möglich.
Wie hoch ist die Förderung?
Das Gesetz sieht für Fremdsprachenkorrespondenten/-innen mit 1- oder 1,5-jähriger Ausbildung einen Bedarf von monatlich 348,00 EURO (wenn nicht bei den Eltern wohnend) vor. Hinzu kann ein Mietzuschuss von 64,00 EURO und ein Beitrag zur Kranken-/Pflegeversicherung in Höhe von 55,00 EURO kommen.
Europasekretäre/-innen mit 2-jähriger Ausbildungszeit haben einen gesetzlichen Bedarf von 348,00 Euro (plus 64 EURO Mietzuschuss und 55 EURO Versicherungszuschuss), wenn sie eine eigene Wohnung haben, und von 192,00 EURO, wenn sie bei den Eltern wohnen.
Maximal können Sie mit monatlich 467,00 EURO gefördert werden (wenn nicht bei den Eltern wohnend) - OHNE RÜCKZAHLUNGSVERPFLICHTUNG. Bitte beachten Sie, dass diese Förderung noch mit dem Bildungskredit um weitere 300,00 EURO erhöht werden kann (s. Rückseite).
Übersteigt das Einkommen der Eltern jedoch bestimmte Grenzen, wird Ihr Anspruch entsprechend reduziert. Eine Aussage über die Höhe des Förderungsanspruches ist aufgrund der komplizierten Berechnungsmethode nur im Einzelfall möglich. Lassen Sie sich Ihren Anspruch bitte kostenlos von der zuständigen BAföG-Stelle ausrechnen. Wir helfen Ihnen gerne dabei.
Darf ich hinzuverdienen ohne meinen Anspruch zu gefährden?
Ja, aber nur in Grenzen. Unsere Auszubildenden (Fremdsprachenberufe) dürfen monatlich ca. 219,00 EURO hinzuverdienen, ohne dass der Verdienst auf die gesetzliche Förderung angerechnet würde.
Dabei gilt: 219 EURO (= 2628,00 EURO Jahresverdienst) sind ein Durchschnittswert, Sie dürfen auch in einigen Monaten mehr verdienen, wenn Sie in anderen Monaten nicht arbeiten (z. B. Ferienjobber).
Wo stelle ich meinen BAföG-Antrag und bekomme weitere Informationen?
Anträge sind zu richten an das jeweilige Amt für Ausbildungsförderung
Zur Ausbildungsübersicht Fremdsprachenkorrespondentin, Europasekretärin, Übersetzer, Dolmetscher, Bachelor Top-up
Ausbildungsförderung über den Bildungskredit
Was heißt Bildungskredit?
Der Bildungskredit ist ein staatliches Förderungsprogramm für Schüler und Schülerinnen, der neben dem BAföG oder zusätzlich dazu in Anspruch genommen werden kann. Das bedeutet: Schüler und Schülerinnen unserer Ausbildungsgänge an der Fremdsprachenschule der F+U können den Bildungskredit beanspruchen, unabhängig davon ob sie bereits BAföG bekommen oder nicht. Wer kein Bafög bekommt (z. B. weil die Eltern zuviel verdienen), kann trotzdem den Bildungskredit beantragen.
Das Einkommen und Vermögen der Eltern sowie eigenes Einkommen und Vermögen spielen keine Rolle.
ABER: Wie der Name schon sagt: Es handelt sich um einen Kredit, der zurückgezahlt werden muss, wenngleich mit sehr niedrigen Zinsen. UND: Die Mittel des Bildungskredites sind begrenzt. Es gibt daher keinen Rechtsanspruch auf diese Förderung.
Wer bekommt den Bildungskredit?
Jede/r Schüler/in der Ausbildungsgänge an der Fremdsprachenschule kann den Bildungskredit beanspruchen, sofern er volljährig, aber nicht älter als 36 Jahre alt ist. Eine Förderung ist auch für Schülerinnen und Schüler mit nichtdeutscher Staatsbürgerschaft möglich.
Wie hoch ist die Förderung und wie lange wird sie gewährt?
Der Bildungskredit wird monatlich in einer Höhe von 300,00 Euro über einen Zeitraum von maximal 24 Monate ausgezahlt, d.h. Sie können während Ihrer gesamten Ausbildung bei uns den Bildungskredit beziehen.
Bei der Kombination von BAföG und Bildungskredit kann sich somit eine Höchstförderung von 862,00 Euro ergeben.
Wann muss ich den Bildungskredit zurückzahlen?
Die Rückzahlung beginnt vier Jahre nach Auszahlung der ersten Monatsrate. Haben Sie also im September 2005 zum ersten Mal den Bildungskredit bekommen, beginnt die Rückzahlung im Oktober 2009. Der Bildungskredit ist in monatlichen Raten von 120,00 EURO zurückzuzahlen.
Wo muss ich den Bildungskredit beantragen?
Anträge sind zu richten an das:
Bundesverwaltungsamt
50728 Köln
Weitere Informationen im Internet unter: www.bildungskredit.de oder Das Bildungskreditprogramm der Bundesregierung
Steuerliche Fördermöglichkeiten
Beim Besuch einer privaten Ausbildungsstätte können die damit verbundenen Kosten in vielerlei Hinsicht steuerlich berücksichtigt werden, je nach Ausgangslage entweder von den Schülern und Schülerinnen selbst oder von Ihren Eltern.
Diese Berücksichtigung kann in Form von Werbungskosten oder Sonderausgaben erfolgen. Da hier nur im Einzelfall klare Aussagen getroffen werden können, stehen wir Ihnen (und gerne auch den Eltern) zu einem kostenlosen Beratungsgespräch zur Verfügung.
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