Häufig gestellte Fragen - FremdsprachenkorrespondentIn, EuropasekretärIn, ÜbersetzerIn
- Bis wann muss man sich anmelden?
Es gibt keinen Bewerbungsschluss. Die Anmeldungen sind ganzjährig möglich.
- Wie groß sind die Klassen?
In unseren Klassen lernen durchschnittlich 24 Schülerinnen und Schüler.
- Sind die Ausbildungsgänge staatlich anerkannt? Ist mein Abschluss staatlich anerkannt?
FremdsprachenkorrespondentIn Englisch – staatlich anerkannt
FremdsprachenkorrespondentIn Englisch + Französisch/Spanisch/Japanisch/Russisch – staatlich anerkannt
EuropasekretärIn – staatlich anerkannt
ÜbersetzerIn Englisch, Spanisch oder Französisch – staatlich anerkannt
In allen anderen Sprachen ist teilweise eine IHK-Prüfung sowie ein F+U Zertifikat möglich
- Was ist der Unterschied zwischen FremdsprachenkorrespondentIn und EuropasekretärIn?
Der Titel Europasekretär ist geschützt und umfasst nur die Sprachkombination Englisch, Französisch und Spanisch. FremdsprachenkorrespondentINnen können zum obligatorischen Englisch eine oder zwei weitere Sprachen aus unserem Angebot frei wählen.
- Wie liegen die Unterrichtszeiten? Was bedeutet „Vollzeit“?
Der Unterricht findet von montags bis freitags von 8:00 – 14:00 Uhr statt (für FremdsprachenkorrespondentIn und EuropasekretärIn). Der Unterricht in den Sprachen Japanisch, Chinesisch, Russisch, Italienisch, Portugiesisch, Polnisch schließt an zwei Tagen in der Woche um 14:15 Uhr an.
Die Übersetzer- bzw. Dolmetscher-Ausbildung findet montags bis freitags von 12:30 – 18:30 Uhr statt. Somit handelt es sich um eine vollzeitschulische Ausbildung.
- Was muss ich tun, wenn ich mich anmelden möchte?
Wir benötigen das ausgefüllte und unterschriebene Anmeldeformular, einen tabellarischen Lebenslauf, Kopien Ihrer letzten Zeugnisse, zwei Passfotos neueren Datums und evtl. Tätigkeitsnachweise.
- Wie sind die Ferien geregelt?
Sie haben Ende Februar 2 Wochen Ferien (Semesterwechsel), 1 Woche Osterferien, 4 Wochen Ferien im August sowie 3 Wochen Ferien von Dezember – Januar.
- Was kostet die Ausbildung?
Wir sind eine private Schule und müssen zur Deckung unserer Kosten Schulgebühren erheben. Diese sind von Ausbildungsgang zu Ausbildungsgang verschieden. Bitte informieren Sie sich in unseren Broschüren (+ Anmeldeformular+ Website). Die Gebühren sind einmalig oder monatlich zu entrichten.
- Wann beginnen die Ausbildungen?
1. Montag im März und 1. Montag im September.
Abgeschlossene und erfolgreiche Ausbildung zum Übersetzer.
Siehe Broschüre. Der Titel Übersetzer ist nicht geschützt, d.h jeder kann sich als Übersetzer bezeichnen. Diplom Übersetzer (Uni) und staatlich anerkannter Übersetzer (staatliche Schule) sind angesehen, der Abschluss eröffnet die Tür zur Beeidigung (Amts- bzw. Landgericht).
- Wie heiße ich, wenn ich drei Sprachen wähle?
Englisch/Spanisch/Französisch : Europasekretär (geschützt)
Alle andere Sprachvariationen: FremdsprachenkorrespondentIn
Die Anträge können erst am ersten Schultag gestellt werden, wenn Sie die Ausbildung auch tatsächlich begonnen haben.
FremdsprachenkorrespondentIn Englisch einsprachig
FremdsprachenkorrespondentIn Englisch + Spanisch
FremdsprachenkorrespondentIn Englisch + Französisch
EuropasekretärIn
sind zertifiziert und können durch einen Bildungsgutschein von der Arbeitsagentur gefördert werden.
- Gibt es einen Unterschied zwischen Übersetzer und Dolmetscher?
Übersetzer übersetzen geschriebene Texte aus einer Sprache in eine andere.
Dolmetscher übertragen das Gesprochene aus einer Sprache in eine andere, d.h. das Ganze findet ausschließlich mündlich statt.
- Findet der Unterricht für die Ausbildung zum/r ÜbersetzerIn immer nur nachmittags statt?
Ja, der Unterricht findet nur nachmittags statt.
- Wie lange dauert die Ausbildung zum/r Übersetzer/in bzw. Dolmetscher/in?
Beide Ausbildungen dauern jeweils 6 Monate.
- Besteht die Möglichkeit, die Ausbildung zum/r ÜbersetzerIn in zwei Sprachen zu machen?
Nein, wenn man die Ausbildung in zwei Sprachen machen möchte, dann müsste man diese hintereinander absolvieren.
- Welche Sprachen von Englisch, Französisch, Spanisch und Italienisch sind zur Zeit für die Ausbildung zum/r Übersetzer/in am stärksten gefragt?
Englisch.
- Was passiert, wenn man bei den Abschlussprüfungen durchfällt, gibt es eine Wiederholungsmöglichkeit?
Sie können die Prüfung einmal wiederholen, falls Sie durchfallen sollten.
- Wird in der Übersetzerprüfung nur die Übersetzung abgefragt, oder auch der Inhalt der anderen Fächer, wie Bank- und Finanzwesen?
Man kann generell nicht sagen, welche Themen die Prüfung beinhaltet. Das variiert von Prüfung zu Prüfung.
Die Prüfung sieht wie folgt aus:
Schriftliche Prüfung:
• Übersetzen zweier deutscher Texte in die Fremdsprache
• Übersetzen zweier Texte aus der Fremdsprache ins Deutsche
• Schriftliche Ausarbeitung eines Aufsatzes in der Fremdsprache
Die zu übersetzenden Texte unterscheiden sich jeweils in Thema und Stil und beziehen sich auf wirtschaftliche Themen. Für den Aufsatz werden drei Themen zur Wahl gestellt.
Mündliche Prüfung:
• Gespräch in der Fremdsprache über wirtschaftliche/landeskundliche Themen
• Mündliche Übersetzung zweier Texte ins Deutsche
• Mündliche Übersetzung zweier Texte in die Fremdsprache
Auch hier handelt es sich jeweils um zwei Texte, die sich in Stil und Thema unterscheiden.
Fragen zur Anmeldung Fremdsprachenkorrespondent/in & Europasekretär/in
Ein ausgefülltes und unterschriebenes Anmeldeformular, Kopien der letzten Zeugnisse, ein tabellarischer Lebenslauf, 2 Passbilder; auf Nachfrage Nachweise Ihrer aktuellen Englischkenntnisse, falls Ihr letztes Zeugnis älter als 2 Jahre ist.
- Wie erfolgt die Anmeldung?
Nach Eingang Ihrer Anmeldung schickt Ihnen die Schulleitung eine Anmeldebestätigung zu, in der sie ggf. auf fehlende Unterlagen hinweist, die noch nachzureichen sind. Sobald die Anmeldung vollständig ist, erhalten Sie ein Einladungsschreiben mit den wichtigsten Informationen zum ersten Schultag sowie den Zahlungsmodalitäten.
Wichtig ist:
Wir können ein Maxx-Ticket, BaföG-Anträge und Kindergeldanträge erst in der ersten Unterrichtswoche ausfüllen bzw. stellen, wenn wir bestätigen können, dass Sie die Ausbildung tatsächlich begonnen haben.
Haben wir Ihre Frage nicht beantwortet? Kontaktieren Sie uns, wir holen es gerne nach!