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Informationen zum Visum
Wenn Sie für den Besuch eines Intensiv-Sprachkurses ein Visum (Sichtvermerk) beantragen wollen, müssen Sie in der Regel die unten aufgeführten Bedingungen erfüllen. Diesen Sichtvermerk erhalten Sie von der deutschen Botschaft oder dem zuständigen Konsulat der Bundesrepublik Deutschland in Ihrem Heimatland.
Im Folgenden finden Sie Informationen, die Sie bitte bei der jeweiligen deutschen Auslandsvertretung in Ihrem Land überprüfen. Da es für jedes Land eigene Bestimmungen geben kann, können wir keine Garantie für die Richtigkeit der Angaben übernehmen.
Für die Beantragung müssen Sie mitbringen:
- einen gültigen Reisepass
- zwei vollständig in Deutsch ausgefüllte Antragsformulare
- zwei Passbilder
- eine Bestätigung einer deutschen Sprachschule über die Anmeldung zu einem Sprachkurs, der mindestens 20 Unterrichtsstunden pro Woche umfassen muss. (Teilnehmer- und Zahlungsbestätigung von F+U),
- eine Bestätigung Ihrer Eltern oder einer anderen Person, dass sie während Ihres Aufenthaltes in der Bundesrepublik Deutschland für Ihren Unterhalt aufkommen werden (Verpflichtungserklärung), bzw. -wenn Sie bereits 18 Jahre oder älter sind- einen Nachweis über einen genügend hohen Betrag, in der Regel 6600 Euro pro Jahr, für Ihren Lebensunterhalt in Deutschland.
- Nachweis über eine Krankenversicherung für den Zeitraum des Kursaufenthaltes. Über unser Partner Care Concept AG bieten wir eine günstige Versicherung an. Bitte hier klicken!
- einen Nachweis über ausreichenden Wohnraum (können Sie auch bei uns buchen)
Alle Unterlagen müssen bei der Antragstellung vollständig sein.
Bitte kümmern Sie sich rechtzeitig um die Erteilung eines Visums, da die Bearbeitung längere Zeit (bis zu 3 Monaten) in Anspruch nehmen kann.
Ein Visum wird zunächst für 3 Monate erteilt und kann dann in der Regel für weitere 9 Monate verlängert werden.
Die Aufenthaltsbewilligung zum Besuch eines Sprachkurses bei F+U wird für maximal 18 Monate erteilt.
Ein Touristenvisum kann nicht in ein Visum für einen Sprachkurs umgewandelt werden. Darum benötigen Sie für einen Sprachaufenthalt länger als 90 Tage ein Sprachreisevisum
Zuerst Sprachkurs dann Studium
Wenn Sie nach dem Sprachkurs ein Studium beginnen wollen, müssen Sie ein Studienvisum / Studentenvisum / Studienbewerbervisum beantragen. Beachten Sie bitte auch, dass in diesem Fall, neben dem oben genannten, dem Visums-Antrag auch noch -in der Regel- ein Zulassungsbescheid (oder manchmal nur eine Bewerberbestätigung) von einer deutschen Universität und ein Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung für Deutschland oder APS (anstatt Zulassungsbescheid und Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung) beigefügt werden muss. Die genauen Anforderungen für ein Studienvisa, die für Ihr Heimatland gelten, können Sie der deutschen Botschaft oder dem Konsulat in Ihrem Heimatland entnehmen. F+U bietet Ihnen während Ihres Sprachkursaufenthaltes laufend individuelle Beratung bezüglich Ihres Studiums in Deutschland.
Verfahren wenn Sie ein Visum brauchen:
- Erkundigen Sie sich bitte zuerst bei der Deutschen Botschaft in Ihrem Land nach den genauen Bestimmungen.
- Erst dann melden Sie sich bei uns zum Deutschkurs an.
- Wir senden Ihnen die Anmeldungs- / Reservierungsbestätigung.
- Danach überweisen Sie uns bitte die Kursgebühr und die Miete.
- Nach Erhalt der Kursgebühr senden wir Ihnen und/oder der Deutschen Botschaft die Teilnahmebestätigung und die Zahlungsbestätigung.
Verzögerung der Visumerteilung oder Nichterteilen des Visums
a) Durch eine Verzögerung der Visumerteilung entstehen dem Visumantragsteller keine weiteren Kosten bei F+U (ausgenommen Kosten für DHL o.ä. wegen einer etwaigen Eilzustellung der Einladung). Das heißt, wenn der Teilnehmer sein Sprachkursvisum erst für einen nach dem in der Einladung genannten Termin erhält, so kann er seinen Sprachkurs ohne weitere Kosten immer noch antreten.
b) Falls das Visum nicht ausgestellt wird, wird die Rücküberweisung der Zahlung abzüglich entstandener Kosten wie z. B. für Porto, der Bankspesen und einer Verwaltungsgebühr von 100 € durch F+U garantiert. Die Ablehnung ist durch einen amtlichen Bescheid und durch die Vorlage des Originaleinladungsschreibens zu dokumentieren.
Einladungsschreiben für die deutsche Botschaft
Wir schreiben die Einladung nach Erhalt der Zahlung. Für das Einladungsschreiben ist erforderlich
a) Vollständige Heimatadresse
b) Passnummer
c) Geburtsdatum
d) Geburtsort
e) Beginn und Dauer des Kurses
f) Unterkunft (falls Sie nicht von anderer Seite eine Unterkunft bekommen haben)
Hier finden Sie unsere Tipps zum Motivationsschreiben für das Visum.
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Provisorische/bedingte Zulassung ausländischer Studienbewerber an deutschen Universitäten und Hochschulen
Deutsche Botschaften in verschiedenen Ländern, vor allem in Afrika und Asien, erteilen ein Studienbewerbervisum bzw. ein Studienvisum nur dann, wenn zuvor eine bedingte Studienzulassung an einer deutschen Universität oder Hochschule erfolgte. Mit einem Studienbewerbervisum bzw. Studienvisum können die Bewerber einen Deutschkurs in Deutschland besuchen und die entsprechenden Deutschkenntnisse erwerben, die für eine endgültige Zulassung an einer deutschen Universität oder Hochschule nötig sind. Wir bieten Unterstützung beim Bewerbungsprozess für provisorische Zulassungen an und sind dabei behilflich Ihre zugesendeten Dokumente an die entsprechenden Universitäten weiterzuleiten.
Kosten:
Vermittlungsgebühr: € 150
Hinzu kommen die Bearbeitungsgebühren der Universitäten und evtl. Uniassist, in beiden Fällen muss mit einer Gebühr von € 50 - € 75 gerechnet werden.
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