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Integrationskurse in Heidelberg   PDF  Print  E-mail 

Sind Sie ein Ausländer / eine Ausländerin, die schon lange in Deutschland leben, oder sind Sie Unionsbürger/in? Möchten Sie die Einbürgerung beantragen, oder wollen Sie Ihre Sprachkenntnisse verbessern um in sich Beruf und Alltag besser zu Recht zu finden? Dann können Sie einen Integrationskurs beantragen.


Sprache ist ein wesentlicher Bestandteil für erfolgreiche Integration!

Inhalt und Ablauf


Der Integrationskurs umfasst insgesamt 645 Unterrichtseinheiten*. Den ersten Teil, bestehend aus 600 Unterrichtseinheiten, bildet der Sprachkurs, in dem Sie den Wortschatz lernen, den Sie zum Sprechen und Schreiben im Alltag brauchen. Dazu gehören Kontakte zu Behörden, Gespräche mit Nachbarn und Arbeitskollegen, das Schreiben von Briefen und das Ausfüllen von Formularen. Der Sprachkurs ist in Abschnitte von jeweils 100 Stunden unterteilt. In welchem Abschnitt Sie den Kurs beginnen sollten, wird in einem Test vor Kursbeginn festgestellt. Der zweite Teil nennt sich Orientierungskurs und besteht aus den restlichen 45 Unterrichteinheiten. In diesem Kursabschnitt stehen die Themenbereiche "Politik in der Demokratie", "Geschichte und Verantwortung" und "Mensch und Gesellschaft" im Vordergrund. Das Ziel: Migranten sollen sich im Alltag verständigen und an der deutschen Gesellschaft teilhaben können.
Am Ende des Integrationskurses findet ein Abschlusstest statt, der aus zwei Teilen besteht. Im ersten Teil können Sie das Zertifikat Deutsch, ein anerkanntes Sprachenzertifikat, erwerben, wenn Sie eine mündliche und schriftliche Sprachprüfung bestehen. Im zweiten Teil wird geprüft, was Sie im Orientierungskurs gelernt haben. Über das Ergebnis Ihres Abschlusses erhalten Sie vom Bundesamt eine Bescheinigung.


*Sollten Sie bereits einen solchen Kurs absolviert und die Prüfung nicht bestanden haben, können Sie den Kurs mit einer verminderten Stundenzahl von 300 und die Sprachprüfung wiederholen.


Wer kann teilnehmen?
Ob ein Migrant am Integrationskurs teilnehmen darf oder er dazu verpflichtet werden kann, ist in den §§ 44 und 44a des AufenthG, § 11 Abs. 1 FreizügG EU und § 9 Abs. 1 BVFG geregelt. Dabei wird zwischen Ausländern, Bürgern der Europäischen Union, Spätaussiedlern und deutschen Staatsangehörigen unterschieden.
Kosten
Für die Teilnahme am Integrationskurs müssen Sie einen eigenen Kostenbeitrag in Höhe von 1 € pro Unterrichtsstunde an den Kursträger bezahlen. Der Beitrag muss für jeden Kursabschnitt von 100 Unterrichtsstunden (also 100 €) und für den Orientierungskurs (30 €) vor Beginn des Kurses an den Träger bezahlt werden.
Es besteht die Möglichkeit sich vom Kostenbeitrag zu befreien. Dies ist der Fall wenn Sie oder der Familienangehörige, der für den Unterhalt sorgt, Arbeitslosengeld II oder Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe)bekommen.
Die Befreiung vom Kostenbeitrag müssen Sie in jedem Fall schriftlich bei der Regionalstelle des Bundesamtes beantragen, die für Sie zuständig ist (siehe Kontaktadresse unten). Bitte stellen Sie den Antrag spätestens dann, wenn Sie sich beim Kursträger anmelden. Sowohl dort als auch bei Ihrer Ausländerbehörde erhalten Sie die Antragsformulare.

Ausgenommen von der Bezahlung sind Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler: sie haben einen rechtlichen Anspruch auf einen kostenlosen Integrationskurs.
Außerdem sind Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler sowie deren Ehegatten oder Kinder, die vor dem 01.01.2005 aufgenommen wurden und in das Bundesgebiet eingereist sind von der Zahlungspflicht befreit. Sie  können kostenlos an einem Integrationskurs teilnehmen, sofern sie noch keinen Sprachförderlehrgang besucht haben, der durch die Agentur für Arbeit nach den gesetzlichen Regelungen des SGB III gefördert wurde.


Anmeldung zu einem Integrationskurs

Wenn Sie an einem Integrationskurs teilnehmen möchten, müssen Sie vorher einen Antrag stellen. Antragsformulare gibt es bei der Ausländerbehörde, bei den Kursträgern sowie über die Internetseite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (www.bamf.de ).
Sie können sich auch an einen Kursträger oder eine Migrationsberatungsstelle in Ihrer Nähe wenden, der Ihnen bei der Antragstellung hilft.

Nach der Antragstellung bekommen Sie eine schriftliche Bestätigung. Bitte beachten Sie, dass darin ein Datum festgelegt ist, bis zu dem Sie mit Ihrem Integrationskurs beginnen können. („Die Teilnahmeberechtigung ist gültig bis...“). Melden Sie sich deshalb möglichst bald bei uns an und legen Sie Ihre Bestätigung vor.
Wenn Sie die Berechtigung oder Verpflichtung bereits erhalten haben, können Sie sich mit dieser gleich zum Kurs anmelden.


*********F+U Kurse********


Sie können zwischen einem unserer laufenden Kurse am Vormittag oder am Abend wählen. Am Anfang des Kurses führen wir einen Einstufungstest durch. Anfänger ohne Vorkenntnisse können in unseren Intensivkursen am Vormittag jeden ersten Montag im Monat einsteigen. Für die Abendkurse ist der nächste Beginn am 1. Juni 2008 vorgesehen.
Der nächste Orientierungskurs mit der Abschlussprüfung planen wir für Oktober.
Weitere Informationen zu unseren Deutschkursen finden Sie hier.


 


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^ to top Local time: Friday, August 29, 2008 at 01:58 AM - Copyright © 2005 - 2006

 
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