Provisorische/bedingte Zulassung ausländischer Studienbewerber/innen an deutschen Universitäten und Hochschulen
Deutsche Botschaften in verschiedenen Ländern, vor allem in Afrika und Asien, erteilen ein Studienbewerbervisum bzw. ein Studienvisum nur dann, wenn zuvor eine bedingte Studienzulassung an einer deutschen Universität oder Hochschule erfolgte. Mit einem Studienbewerbervisum bzw. Studienvisum können die Bewerber/innen einen Deutschkurs in Deutschland besuchen und die entsprechenden Deutschkenntnisse erwerben, die für eine endgültige Zulassung an einer deutschen Universität oder Hochschule nötig sind. Wir bieten Unterstützung beim Bewerbungsprozess für provisorische Zulassungen an und sind dabei behilflich Ihre zugesendeten Dokumente an die entsprechenden Universitäten weiterzuleiten.
Für Schüler die an unserer Schule einen Intensivkurs mit einer Kursdauer von mindestens 12 Wochen gebucht haben und für ihre Visumsbewerbung eine provisorische Zulassung benötigen, bieten wir Unterstützung bei der Hochschulbewerbung an maximal zwei Universitäten an. Wir übernehmen für den Schüler die Prüfung der Bewerbungsdokumente, die Erstellung der Bewerbung an den Hochschulen. Die Bearbeitungsdauer kann an den Hochschulen bis zu acht Wochen dauern. Dies sollte im Bewerbungsprozess berücksichtigt werden.
Zulassungsvoraussetzung: Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung im Heimatland.
Kosten:
Vermittlungsgebühr: € 400 inklusive 2 Bewerbungsmappen für 2 deutsche Universitäten bzw. Hochschulen. Hinzu kommen die Bearbeitungsgebühren der Universitäten.
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